Der Energiebroker

Tarifrechner Energie

In 3 Schritten zum Anbieterwechsel für Strom und Gas

3 Schritte

Der einzige Unterschied beim Anbieterwechsel für Sie wird sein, dass die Rechnung nun vom neuen Anbieter kommt. Gebühren für den Anbieterwechsel fallen nicht an.

Der Anbieterwechsel erfordert keine technischen Veränderungen. Der Zähler oder andere Bauteile müssen nicht gewechselt werden. Eine Unterbrechung der Versorgung ist ausgeschlossen. Auch wenn der neue Vertrag gekündigt wird oder der neue Anbieter pleite gehen sollte. In diesem Fall ist der regionale Grundversorger verpflichtet, Sie ohne Verzug zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen (allgemeiner Tarif im Rahmen eines Grund- bzw. Ersatzversorgungsvertrages) weiterzubeliefern. Diese Grundversor­gungspflicht ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 36) verankert. Die Mehrheit der Haushaltskunden ist aktuell in der Grundversorgung, da sie zu den allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen beliefert werden. Diese Preise sind meist die höchsten in der Tarifstruktur. Daraus ergibt sich ein großes Sparpotential.

Um den Anbieterwechsel zu erleichtern, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Bei einem Umzug sind Sie berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV § 20 bzw. Gasgrundversorgungs­verordnung - GasGVV § 20). Bei Preiserhöhungen haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (im Vertrag meist unter dem Stichwort „Preisanpassung" geregelt). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Haben Sie einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung (bisher sog. Sondervertragskunden), müssen Sie für die Kündigung die Bestimmungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) dieses Vertrages einhalten.

Unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist können Sie einen neuen Anbieter suchen. Sie haben auch immer die Möglichkeit, zu ihrem alten Anbieter zurück zuwechseln.

1. Tarif suchen:

Dazu benötigen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Stromverbrauch des letzen Jahres in Kilowattstunden (kWh). Den Stromverbrauch finden Sie am einfachsten in Ihrer letzten Jahresabrechnung. Liegt Ihnen keine Rechnung vor, können Sie sich an folgenden Erfahrungswerten orientieren:

Einpersonen-Haushalt 1.500 kWh

Zweipersonen-Haushalt 2.800 kWh

Dreipersonen-Haushalt 4.000 kWh

Vierpersonen-Haushalt 4.600 kWh

Die Postleitzahl und den ermittelten Jahresverbrauch geben Sie in die Suchmaske ein. Auf der Grundlage Ihrer Daten sucht der Tarifrechner Energie nach den aktuell günstigsten Strom- und Gasversorgern, die in Ihrem Postleitzahlenbereich liefern. Es ist auch möglich, dass Ihr bisheriger Anbieter einen günstigeren Tarif anbietet. Die Suchergebnisse werden in einer Tabelle angezeigt. Aus der Tabelle wählen Sie den für Sie günstigsten Strom- oder Gasversorger aus. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Vertragslaufzeit nicht länger als ein Jahr beträgt und danach eine kurze Kündigungsfrist von möglichst einem Monat zum Ende des (nächsten) Kalendermonats besteht. Der Gesetzgeber hat für die Gestaltung von Verträgen über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) außerhalb der Grundversorgung Standards festgelegt (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG § 41). Diese Standards liegen den „Tarifinformationen", die Ihnen der Tarifrechner Energie zu jedem einzelnen Tarif anbietet zu Grunde.

Der Tarifrechner Energie berücksichtigt keine Angebote die Vorkasse verlangen, Verbraucherschützer haben mehrfach vor Unternehmen gewarnt, die Vorauszahlung fordern. Angebote von Paketpreisen werden ebenfalls nicht berücksichtigt, da sich der exakte Energieverbrauch im Voraus sehr schwer schätzen lässt. Bei einem geringeren Verbrauch zahlen Sie den gesamten Paketpreis und bei einem Mehrverbrauch meist wesentlich höhere Tarife.

2. Angebot anfordern:

Angebote der Energieversorger, die Sie gleich online abrufen können, sind durch „Zum Angebot" gekennzeichnet. Mit der Eingabemaske werden die erforderlichen Daten abgefragt. Dazu benötigen Sie unter anderem:

Name des bisherigen Anbieters

Vertrags- bzw. Kunden-Nummer

Zählernummer

Bankverbindung

3. Daten senden:

Bitte drucken Sie das PDF aus und senden Sie es am besten gleich heute an Kilowatthandel. Einige Anbieter wickeln die Angebote ausschließlich online ab. In diesem Fall werden keine Aufträge als PDF zum Ausdruck angeboten. Die Schritte Ausdrucken und Absenden entfallen.

Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Alles weitere übernimmt Kilowatthandel und der neue Anbieter. Er übernimmt auch die Abmeldung beim bisherigen Anbieter. Dafür benötigt er von Ihnen eine Vollmacht (in der Regel bereits in das Auftragsformular integriert). Eine Kündigung durch Sie ist nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, da es dadurch meist zu Verzögerungen beim Übergang vom alten zum neuen Anbieter kommt. Außer Sie wollen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen oder die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags läuft in Kürze aus und Sie wollen eine Vertragsverlängerung beispielsweise um ein halbes oder ganzes Jahr vermeiden.

Die Bestätigung des Vertragsabschlusses und den Beginn der Strom- oder Gaslieferung teilt Ihnen der neue Anbieter mit. Am entsprechenden Tag sollten Sie den Stand des Zählers notieren. Ihr bisheriger Anbieter schickt Ihnen die Vertragskündigung und eine Abschlussrechnung. Bitte beachten Sie, die Kündigungsbedingungen des alten Vertrages müssen eingehalten werden (siehe oben).

Der Auftrag, den Sie über den Tarifrechner Energie erteilt haben, kann in Textform innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die Bestätigungsmail zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

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Eine kurze Kündigungsfrist von möglichst einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats ermöglicht Ihnen auf Veränderungen flexibel zu reagieren. Ziehen Sie in eine andere Wohnung oder Haus um? Dort wurde der Zähler aber schon vom Vormieter oder Voreigentümer benutzt. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu (im Vertrag geregelt). ...die pro Abrechnungsjahr verbrauchte Menge an Strom. Diese wird auf der Stromrechnung in kWh angegeben. Der Anbieter verlangt bei Vertragsschluss, dass der Kunde die Stromkosten bspw. für ein Jahr bereits circa acht Wochen vor Versorgungsbeginn zahlt. Dazu muss man seinen zukünftigen Stromverbrauch schon sehr genau kennen. Wer doch mehr verbraucht als geplant, muss teuer dazu kaufen. Verbraucht man weniger, gibt es aber kein Geld zurück. Eine vierteljährlicher Zahlweise ist möglich, allerdings nur mit Preisaufschlag. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei einer Insolvenz des Versorgers dem Verbraucher der Totalverlust seines gezahlten Geldes droh Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer Abrechnung vom Energieversorger oder auf dem Zähler.